Sehr geehrte Geschäftspartner! Liebe Kunden!
Wir blicken auf ein äußerst ereignisreiches Jahr 2020 zurück, das die österreichische Wirtschaft vor große Herausforderungen gestellt hat. Der durch COVID-19 bedingte, stärkste Einbruch der Weltwirtschaft seit den 1930er Jahren brachte, mit einigen Ausnahmen, auch für einen Großteil der heimischen Unternehmer drastische Umsatzeinbrüche und finanzielle Herausforderungen mit sich. Independent Capital konnte trotz dieser außergewöhnlichen Rahmenbedingungen seine Kunden dabei unterstützen, finanzielle Engpässe zu vermeiden beziehungsweise sogar gleichzeitig ihren Finanzierungsspielraum auszuweiten. In diesem Zusammenhang freuen wir uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir im Laufe des letzten Quartals einen weiteren Meilenstein erreichen konnten. Mit Abschluss des Jahres blicken wir nunmehr auf ein platziertes Transaktionsvolumen von über EUR 3,6 Mrd. zurück. Der 31. Dezember 2020 war auch in einem zweiten Punkt ein Grund zur Freude – die Independent Capital GmbH feierte ihr 10-jähriges Bestandsjubiläum, die Firma wurde am 31. Dezember 2010 in das Firmenbuch eingetragen! Wir möchten uns in diesem Zusammenhang ganz herzlich bei unseren Geschäftspartnern und Kunden für die erfolgreiche Zusammenarbeit und das geschenkte Vertrauen bedanken!
Da die COVID-19 Pandemie im Laufe des vergangenen Jahres das gesamte Verbraucherverhalten auf den Kopf gestellt hat, wodurch viele Unternehmen einerseits mit Nachfragerückgängen und damit einhergehenden Überbeständen konfrontiert waren, andererseits mit kundenseitigen Zahlungsverzögerungen denen bereits fällige Verbindlichkeiten gegen Lieferanten gegenüberstanden, wurde das richtige Working Capital Management besonders in den letzten Monaten zu einem unentbehrlichen Bestandteil jeder Unternehmensplanung. Doch auch im zu erwartenden Wirtschaftsaufschwung wird diese Thematik weiter an Relevanz gewinnen. In der Wachstumsphase nehmen die Finanzierung von Material, Produktion, Lager und von ansteigenden Kundenforderungen einen prominenten Stellenwert ein. Damit wird die Beschaffung von Working Capital zu einem zentralen Thema. Der folgende Newsletter befasst sich aus diesem Grund mit diesem vielschichtigen Gegenstand und stellt die gängigsten Möglichkeiten der Working Capital Finanzierung dar.
Zusätzlich möchten wir unsere LeserInnen und Leser auf eine Erweiterung unseres Newsletters aufmerksam machen: „Sustainable Finance – IC Indicators und Newsflash“. An ESG-Kriterien geknüpfte Finanzierungsformen, wie Schuldscheine oder Anleihen, erscheinen immer häufiger im Banken- und Kapitalmarkt und sind ein Trend, der sich besonders vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der EU-Verordnung über „Die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen…“ im Juni 2020 auch zukünftig weiter in der Finanzwelt verfestigen wird. Eine Zusammenstellung der aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich wird daher von nun an wiederkehrend am Ende unseres Newsletters beinhaltet sein und wird Sie in dieser Hinsicht auf den neuesten Stand bringen
Working Capital Finanzierung für wachstumsorientierte Unternehmensliquidität
Seit dem zweiten Lockdown, in dem sich besonders der Handel, Dienstleistungs- und Tourismusbereich der heimischen Wirtschaft abermals mit Schließungen und Ausgangssperren sowie enormen daraus resultierenden Umsatzeinbußen konfrontiert sahen, sind im Rahmen unterschiedlicher Studien Unternehmen und Banken in Österreich und Deutschland über aktuell relevante Themen im Zusammenhang mit der Unternehmensfinanzierung befragt worden. Als wichtige Herausforderungen in der derzeitigen Situation wurden dabei einerseits Liquidität und andererseits Working Capital Management genannt. Wenig überraschend zeichnete sich parallel dazu bankenseitig eine verstärkte Nachfrage nach Zwischenfinanzierungen, insbesondere für Lieferketten, ab. Der oftmals massive Einbruch des operativen Cashflows brachte die Liquiditätssicherheit zahlreicher Unternehmen ins Wanken und das manchmal für lange Zeit vernachlässigte Working Capital Management rückte infolge der Pandemie plötzlich in den Fokus. Nach wie vor verlangt COVID-19 es Unternehmen ab, flexibel auf umfassende Veränderungen der gesamten Wertschöpfungs- und Lieferkette zu reagieren, unter anderem auch auf verspätete Zahlungen sowie Ausfälle von Forderungen. Dabei sorgen besonders kurzfristige liquide Mittel für den nötigen Handlungsspielraum.
Doch auch in Phasen des Wirtschaftswachstums bedarf es dieser Flexibilität. Die Finanzierung erhöhter Produktion sowie steigender Lagerbestände und Kundenforderungen in Zeiten des Aufschwungs kann für Unternehmen, die noch gut durch die Krise gekommen sind, zur Herausforderung werden, da aufkommende wirtschaftliche Chancen wegen mangelnder Finanzierung nicht ausreichend genutzt werden können.
Eine strategisch durchdachte Working Capital Finanzierung hat es zum Ziel, den Unternehmen diesen Handlungsspielraum zur Verfügung zu stellen, um einerseits in bis dato in ihrer Komplexität unbekannten Wirtschaftssituationen und andererseits auch in Zeiten beginnender konjunktureller Wachstumsphasen über ausreichend Liquidität zu verfügen. In Folge stellen wir vier prominente Möglichkeiten dar, Working Capital effektiv und vorteilhaft zu finanzieren:
1. Kontokorrentkredit
2. Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (KRR) der OeKB
3. Forderungskredit
4. Factoring
1. Kontokorrentkredit (Working Capital Revolver)
Der Kontokorrentkredit, in diesem Zusammenhang auch Working Capital Revolver, bietet dem Kreditnehmer aufgrund seiner Rückzahlungs- und Wiederverwendungsmöglichkeiten ein großes Ausmaß an Flexibilität. Darüber hinaus stellt diese Finanzierungsform gegenüber Alternativen auch einen finanziellen Vorteil dar, da für die revolvierende Kreditfazilität Zinsen nur auf den unmittelbar in Anspruch genommenen Betrag und nicht auf die gesamte Kreditlinie berechnet werden. Die Kreditmarge wird dabei auf der Grundlage der Kreditwürdigkeit des Unternehmens festgelegt. Allerdings verrechnen die Kreditinstitute entweder für den Gesamtrahmen oder auch nur für den unausgenützten Teil dieses Rahmens eine Bereitstellungsprovision. Diese deckt vor allem die Liquiditätskosten sowie die Kapital- und Risikokosten der Bank im Zusammenhang mit der jederzeitigen Abrufbarkeit der Finanzmittel ab. Diese Bereitstellungsprovisionen betragen durchschnittlich ein Drittel der Kreditmarge.
Die Laufzeit des Working Capital Revolvers wird im Normalfall auf ein Jahr begrenzt, wobei der Abschluss auf bis zu drei Jahre und sogar eine vorzeitige Prolongation am Ende jeden Laufzeitjahres möglich sein kann. Aus Überlegungen zur Liquiditätssicherheit gilt diese Variante auch unternehmensseitig als besonders erstrebenswert. Je nach Bonitätsentwicklung wird in diesem Fall oft ein Margin Grid mit dem Kapitalgeber vereinbart, in welchem Kennzahlen wie der Nettoverschuldungs- oder der Zinsdeckungsgrad sowie die Eigenkapitalquote als Bestimmungsfaktoren für die anwendbare Kreditmarge über diese länger laufenden Rahmenverträge gelten.
Im Hinblick auf die Vorteile eines Kontokorrentkredits ist hier nochmals auf die hohe Flexibilität seitens des Kreditnehmers hinzuweisen. Darüber hinaus bestehen keine fixen Rückzahlungstermine und das Unternehmen muss im Normalfall keinen bestimmten Verwendungszweck nachweisen, sondern kann frei über den Kredit verfügen.
Zusätzlich vergibt die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH, kurz COFAG, seit Beginn des Jahres 2020 Garantien für notwendige Betriebsmittelfinanzierungen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Eine Übernahme der Garantie erfolgt, abhängig von der Höhe der Kreditfazilität in der Regel für 90%, wobei die maximale Garantielaufzeit je nach Förderstelle maximal fünf beziehungsweise sechs Jahre beträgt und per Antrag verlängert werden kann. Neben einem einmaligen Bearbeitungsentgelt sind die Kosten für die Garantie risiko- und laufzeitabhängig. Bei Krediten über EUR 2,5 Mio. ist in der Regel der Liquiditätsbedarf darzustellen.
2. Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (KRR) der OeKB
Um im Rahmen des Working Capital laufende Exportforderungen oder -aufträge zu finanzieren, bietet die Oesterreichische Kontrollbank exportorientierten Großunternehmen die Möglichkeit des Kontrollbank-Refinanzierungsrahmens (KRR) an. Für KMU greift man auf den ähnlich gelagerten Exportfonds-Kredit zurück.
Abhängig von der aktuellen Bonität, kann durch die OeKB bis zu 80% des Risikos (max. 15% des Exportumsatzes beziehungsweise max. EUR 60 Mio.) innerhalb einer Finanzierung durch die Hausbank übernommen werden. Das Erlangen des Betriebsmittelkredits kann durch diese Garantie der Republik Österreich im Allgemeinen erleichtert werden. Des Weiteren bedingt diese Risikoübernahme auch vorteilhaftere Kreditbedingungen. Für Banken sind diese OeKB Finanzierungsformen nicht nur aus Risikoüberlegungen attraktiv (der garantierte Teil des Kredits ist ein Risiko auf die Republik Österreich), sondern stellen auch eine interessante Diversifikation der Bankprodukte dar, da die OeKB der Hausbank ebenfalls die Refinanzierung zur Verfügung stellt.
Die Antragsstellung für einen KRR wird von der Hausbank übernommen, die nach Prüfung und Genehmigung durch die OeKB, diesen direkt mit dem Unternehmen abwickelt.
Die Finanzierungskosten eines KRR setzen sich zusammen aus dem Wechselbürgschaftsentgelt, das bei Übernahme des Kreditrisikos durch die Hausbank 0,3% p.a., bei Übernahme durch die OeKB (beziehungsweise den Bund) 0,4% p.a. des ausgenützten Volumens beträgt und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,1% des Höchstbetrags. Für die Risikoübernahme der Hausbank verrechnet diese dann eine risikoadjustierte Garantieprovision.
Insgesamt also stellt das eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis dar, die de-facto oft über viele Jahre besteht.
3. Forderungskredit
Eine weitere Möglichkeit der Working Capital Finanzierung bietet sich durch einen Forderungs- oder auch Zessionskredit. Mit der Finanzierung kurzfristiger Forderungen durch ein Kreditinstitut kann eine Sicherstellung, beziehungsweise Erhöhung der betriebsnotwendigen Liquidität erreicht werden. Die gleichzeitige Abtretung der Forderungen dient dem Kreditinstitut dabei als Besicherung und reduziert so dessen Kreditrisiko. Eine Übernahme des Zahlungsrisikos des Forderungsschuldners durch den Kreditgeber ist dabei allerdings grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Laufzeit wird im Normalfall bestimmt durch den zeitlichen Ablauf des Warentransports, der Waren- und Rechnungsprüfung sowie die von den Betrieben ausgewählten Verrechnungsverfahren. Hinsichtlich des Volumens eines Forderungskredits ist zu vermerken, dass diese grundsätzlich Rahmenkredite in Höhe eines Prozentsatzes der ausstehenden Einzelforderungen darstellen. Damit variiert die Kredithöhe mit dem aktuellen Bestand der ausstehenden Rechnungsbeträge. Bei Bezahlung der Forderung durch den entsprechenden Schuldner erlöschen die sicherheitshalber abgetretenen Forderungen. Daher ist auch der auf diesen Anteil der Forderung entfallende Kredit zurückzuführen.
4. Factoring
Als letzten Punkt stellen wir die Finanzierung des Working Capital durch Factoring vor. Hierbei übernimmt ein Factoring-Unternehmen beziehungsweise ein Kreditinstitut ausstehende Forderungen eines Unternehmens. Vor Abschluss des Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem jeweiligen Factoring-Institut, überprüft letzteres die Bonität der hinter den Forderungen stehenden Debitoren. Anhand des Ergebnisses dieser Überprüfung werden die Ankaufs- beziehungsweise Abnehmerlimite festgesetzt. In weiterer Folge wird ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der alle weiteren Details zum Forderungsverkauf an das Factoring-Institut regelt. Nach Abschluss des Vertrags werden die erforderlichen Rechnungsdaten an das Factoring-Institut übermittelt. Rechnungsbeträge aus Forderungen innerhalb der eingeräumten Limits des Debitors werden gekauft, wodurch das Factoring-Institut das Zahlungsrisiko des Forderungsschuldners übernimmt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt zwischen zwei und fünf Jahren.
Der Zeitpunkt der Auszahlung ist von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Factoring-Institut abhängig. In den meisten Fällen wird eine unverzügliche Zahlung bestimmt, was auch einen der Gründe für die Beliebtheit des Factorings darstellt. Darüber hinaus besteht, im Gegensatz zu einem Forderungskredit, die Möglichkeit eines Übergangs des Ausfallrisikos (non-recourse). Damit ist dann auch bilanztechnisch die Forderung aus den Büchern ausgeschieden. In der Praxis gibt es jedoch auch eine Teilung dieses Ausfallrisikos der Forderungsschuldner zwischen dem Factoring-Institut und dem Unternehmen. Der Risikoanteil, der im Unternehmen bleibt, verbleibt auch im selben Ausmaß in dessen Büchern.
Im Zuge des Factorings wird Liquidität geschaffen und die Bilanz eines Unternehmens durch die Reduktion der ausstehenden Forderungen verkürzt. Der daraus resultierende Vorteil eines niedrigeren Fremdkapitalanteils und die dementsprechend höhere Eigenkapitalquote beeinflusst die Bonität und damit wiederum das Rating von Banken in positiver Weise. Factoring kann dadurch auch zu besseren Konditionen und milderen Covenant-Verpflichtungen in über das Factoring hinausgehenden Finanzierungsverträgen eines Unternehmens führen.
Darüber hinaus bietet Factoring in besonderen Fällen noch einen wesentlichen Vorteil: Wenn die Bonität der Debitoren besser ist als die des eigenen Unternehmens, so bildet diese Finanzierungsform eine attraktive Alternative zur Liquiditätsbeschaffung auf Basis der Kreditrisiken der Geschäftspartner. Sind beispielsweise staatliche Organisationen oder Bund und Länder Abnehmer der Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens, so kann diese Finanzierungsform zu einer günstigen Mittelaufnahme auf Basis dieser besseren Bonität genutzt werden. Die Struktur von solchen, etwas komplexeren Factoring-Transaktionen, hängt dabei von etwaigen AGBs, Zessionsverboten, beziehungsweise dem Grad der Abstrahierung der Forderungen ab. Dies muss jeweils transaktionsbezogen geprüft werden.
Zusammenfassend weisen alle der vier genannten Betriebsmittelkredite zahlreiche Aspekte auf, die je nach aktueller Lage eines Unternehmens variieren. Independent Capital steht Ihnen und Ihrem Unternehmen in beratender Funktion gerne zur Verfügung und hilft Ihnen das passende Instrument sowie den passenden Finanzierungspartner zu finden. Mit nunmehr über 10 Jahren an Erfahrung in Abwicklung und Umsetzung von mehr als 115 Finanzierungstransaktionen unterstützen wir Sie dabei, optimale Working Capital Finanzierungsbedingungen zu schaffen.
Sustainable Finance – IC Indicators und Newsflash
Wie bereits in den einleitenden Worten zum Newsletter erwähnt, möchten wir Ihnen im folgenden Abschnitt einen regelmäßig wiederkehrenden Überblick zum Thema Green Finance verschaffen. Der Schwerpunkt ist dabei auf die DACH Region gesetzt.
1.) IC Indicators
Emissionsvolumen begebener Green Bonds der DACH-Region aus den Jahren 2014 bis 2020
alle Daten per 21.12.2020 (Quelle: Bloomberg)
Details zum derzeit ausstehenden Green Bond-Transaktionsvolumen (länderspezifisch und gesamt)
Ausstehendes Volumen | Emittenten-anzahl | Emissions-volumen 2020 | Emittenten-anzahl 2020 | |
AT | EUR 5.874 Mio. | 10 | EUR 1.492 Mio. | 7 |
DE | EUR 70.541 Mio. | 37 | EUR 38.010 Mio. | 26 |
CH | EUR 4.221 Mio. | 13 | EUR 1.320 Mio. | 6 |
EUR 80.637 Mio. | 60 | EUR 40.822 Mio. | 39 |
alle Daten per 21.12.2020 (Quelle: Bloomberg)
Ausgewählte ESG-linked Schuldscheinemissionen des Jahres 2020
Emittent | Volumen | Zeitraum | |
DE | Voith GmbH & Co KGaA | EUR 400 Mio. | März 2020 |
DE | Aurubis AG | EUR 400 Mio. | Juni 2020 |
AT | Schaeffler AG | EUR 350 Mio. | April 2020 |
DE | Dürr AG | EUR 115 Mio. | März 2020 |
AT | EVN AG | EUR 100 Mio. | April 2020 |
2.) Newsflash
Zu Beginn des Jahres 2021 steht das Trendthema der Investoren in der Geldanlage bereits fest – ESG-Investing. Unternehmen müssen sich diesbezüglich in den kommenden Monaten zahlreichen neuen Herausforderungen stellen, die sich durch die immer strenger werdende Verpflichtung zu größerer Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit ergeben. Weiters wird eine deutlich höhere Nachfrage von an ESG-Kriterien geknüpfte Geldanlagen erwartet. Unternehmen müssen in diesem Zusammenhang im kommenden Jahr einerseits die Richtlinien aus der Verordnung über die Einrichtung eines Rechtsrahmens zur Förderung nachhaltiger Investitionen („Taxonomie-Verordnung“), andererseits jene aus der Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341 („Offenlegungs-Verordnung“) beachten. Beide Gesetzestexte sind aktuell unter den wichtigsten Inhalten in Sustainable Finance Implementierungsprojekten am Kapitalmarkt. Zweitere ist jedoch besonders für Banken äußerst relevant, da sie zukünftig auf ihren Websites über ihre Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken informieren müssen und ob und wie sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Ebenfalls anzugeben wird sein, inwiefern die aktuelle Vergütungspolitik der Kreditinstitute mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.
Die Wirtschaftskammer blickt per 30.12.2020 weiteren zukünftigen Entwicklungen im Zusammenhang mit ESG-Verordnungen wie folgt entgegen: „Die dargestellten Legislativvorschläge stellen erst den Auftakt einer Reihe von in den kommenden Monaten und Jahren zu erwartenden regulatorischen Maßnahmen zur Einrichtung eines nachhaltigen Finanzsystems dar. Maßnahmen sind dabei in unterschiedlichen Bereichen und variierenden Regelungstiefen zu erwarten, wobei es gemeinsames Ziel ist, die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in sämtlichen für die Wirtschaft relevanten Entscheidungen sicherzustellen.“ (Quelle: https://www.wko.at/ branchen/information-consulting/finanzdienstleister/artikel-sustainable-finance.pdf)
Im Zusammenhang mit diesem Newsletter sind wir an einem Feedback unserer Geschäftspartner und Kunden interessiert. Ihre Kommentare sind unter office@independentcapital.at willkommen.
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